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   LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13   

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LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13 (https://dejure.org/2014,31936)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28.05.2014 - 2 Sa 835/13 (https://dejure.org/2014,31936)
LAG Hessen, Entscheidung vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 835/13 (https://dejure.org/2014,31936)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1 WissZeitVG, § 2 WissZeitVG, § 66 Hessisches Hochschulgesetz (HHG)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses im Hochschulbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Gießen, 26.04.2013 - 10 Ca 166/12
    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13
    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 26. April 2013 - Aktenzeichen 10 Ca 166/12 - wird zurückgewiesen.

    Mit Beschluss vom 22. April 2013 - 10 Ca 166/12 (Bl. 93 d. A.) - hat das Arbeitsgericht Gießen das Zustandekommen eines Teilvergleichs festgestellt, wonach die Klägerin zur Erledigung des Klageantrages zu 2 ab dem 15. April 2013 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens im Rahmen eines Prozessbeschäftigungsverhältnisses zu ansonsten unveränderten Arbeitsbedingungen als Lehrkraft für besondere Aufgaben beim beklagten Land an der a-Universität b... weiterbeschäftigt wird.

    Das Arbeitsgericht Gießen hat mit einem am 26. April 2013 verkündeten Urteil - 10 Ca 166/12 (Bl. 97 - 109 d. A.) - die Klage abgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Gießen vom 26. April 2013, Az. 10 Ca 166/12.

    Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gießen vom 26. April 2013 - 10 Ca 166/12 - ist gem. §§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 2 lit. c ArbGG als Berufung in einem Rechtsstreit über das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses statthaft.

    Allerdings haben die Parteien zur Erledigung dieses ursprünglich mit der Klageschrift vom 20. März 2012 angekündigten Klageantrages mit Beschluss des Arbeitsgerichts Gießen vom 22. April 2013 -10 Ca 166/12 (Bl. 93 d. A.) - ohnehin erstinstanzlich bereits einen Teilvergleich geschlossen.

  • BAG, 01.06.2011 - 7 AZR 827/09

    Persönlicher Geltungsbereich des WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13
    Es bestehe nach alledem keine Vergleichbarkeit zu dem Fall der Lehrkraft für besondere Aufgaben für Japanisch der Universität c..., der Gegenstand des Urteils des Bundesarbeitsgerichts vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09 - gewesen sei.

    Sie ist nach Aufgabenstellung und anzuwendender Arbeitsmethode darauf angelegt, neue Erkenntnisse zu gewinnen und zu verarbeiten, um den Erkenntnisstand der jeweiligen wissenschaftlichen Disziplin zu sichern oder zu erweitern ( vgl. BAG, Urteile vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O., und 19. März 2008 - 1 AZR 1100/06, zitiert nach Juris ).

    Wissenschaftliche Betätigung ist eine Lehrtätigkeit aber nur dann, wenn dem Lehrenden die Möglichkeit zur eigenständigen Forschung und Reflexion verbleibt; die wissenschaftliche Lehrtätigkeit ist insofern von einer unterrichtenden Lehrtätigkeit ohne Wissenschaftsbezug abzugrenzen ( vgl. BAG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O. ).

    Die Tätigkeit der Klägerin ist, worauf das beklagte Land zu Recht hingewiesen hat, aufgrund dieser Umstände bereits nicht mit derjenigen einer Fremdsprachenlektorin vergleichbar, die überwiegend mit der bloßen Vermittlung von Sprachkenntnissen betraut ist und die nach der grundlegenden Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts folgerichtig regelmäßig nicht dem Begriff des wissenschaftlichen Personals nach § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG unterfällt ( vgl. BAG, Urteil vom 1. Juni 2011 - 7 AZR 827/09, a.a.O.).

  • LAG Hamburg, 31.10.2012 - 3 Sa 66/12

    Wirksamkeit einer Befristung gemäß §§ 2 Abs 1 S 2, Abs 1 S 1 WissZeitVG

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13
    Es reicht aus, dass die Tätigkeit als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war (so bereits LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12); auf die genauere tatsächliche Ausgestaltung durch die Lehrkräfte für besondere Aufgaben kann es regelmäßig nicht ankommen.

    Insoweit ergab sich für die Klägerin mit der Konzeptionierung und Vorbereitung der Lehrveranstaltungen durchaus die Möglichkeit zur eigenständigen Reflexion und Forschung ( vgl. LAG Hamburg (Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, zitiert nach Juris, Rdnr. 38 ).

    Für die Kammer reicht es aus, dass die Tätigkeit der Klägerin danach als solche mit wissenschaftlichem Gepräge geeignet war ( vgl. LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38 ).

    Es kann nur darauf ankommen, ob die Tätigkeit als solche dazu geeignet ist, da anderenfalls immer erst aufgrund der im Einzelfall erbrachten Leistungen festgestellt werden könnte, ob ein wissenschaftlicher Mitarbeiter zum "wissenschaftlichen Personal" iSd. § 1 Abs. 1 Satz 1 WissZeitVG gehört oder nicht ( LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12, a.a.O., Rdnr. 38 ).

  • BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09

    Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13
    Wie die Kammer in diesem Zusammenhang bereits entschieden hat, können die Maßstäbe der Missbrauchskontrolle ( vgl. BAG, Urteile vom 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 und 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09, zitiert nach Juris ) bei Befristungen im Wissenschaftsbereich keine Anwendung finden, soweit es - wie hier - um Befristungen vor und nach der Promotion geht.
  • BAG, 10.07.2013 - 7 AZR 761/11

    Vertretungsbefristung - "Abordnungsvertretung

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13
    Wie die Kammer in diesem Zusammenhang bereits entschieden hat, können die Maßstäbe der Missbrauchskontrolle ( vgl. BAG, Urteile vom 10. Juli 2013 - 7 AZR 761/11 und 18. Juli 2012 - 7 AZR 443/09, zitiert nach Juris ) bei Befristungen im Wissenschaftsbereich keine Anwendung finden, soweit es - wie hier - um Befristungen vor und nach der Promotion geht.
  • BAG, 02.06.2010 - 7 AZR 136/09

    Befristung - Vertretung - sonstiger Sachgrund

    Auszug aus LAG Hessen, 28.05.2014 - 2 Sa 835/13
    Diese wird nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts auch durch die Erhebung einer Klage vor dem Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit gewahrt (vgl. BAG, Urteil vom 2. Juni 2010 - 7 AZR 136/09 - Rn. 13 mwN, AP Nr. 71 zu § 14 TzBfG) .
  • BAG, 20.04.2016 - 7 AZR 614/14

    Befristung - wissenschaftliches Personal - Lehrkraft für besondere Aufgaben

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 835/13 - aufgehoben.
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 14.07.2015 - 5 Sa 279/14

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Lehrkraft - Universität - Verlängerung

    Die Zuordnung zum wissenschaftlichen Personal kann sich bereits aus einem wissenschaftlichen Zuschnitt der abzuhaltenden Lehrveranstaltungen ergeben (LAG Hamm, Urteil vom 28. Januar 2015 - 5 Sa 251/14 - Rn. 50, juris; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 30. Juli 2014 - 2 Sa 224/13 - Rn. 30, juris = ZTR 2015, 220; LAG Hessen, Urteil vom 28. Mai 2014 - 2 Sa 835/13 - Rn. 51, juris; LAG Hamburg, Urteil vom 31. Oktober 2012 - 3 Sa 66/12 - Rn. 36, juris = öAT 2013, 131).
  • LAG Hamm, 02.12.2015 - 5 Sa 943/15

    Befristung des Arbeitsverhältnisses einer Sprachunterricht erteilenden Lehrkraft

    Der vorliegende Sachverhalt unterscheidet sich demnach auch von demjenigen, der der Entscheidung des LAG Hessen (LAG Hessen, Urteil vom 28. Mai 2014, 2 Sa 835/13, juris, anhängig BAG - 7 AZR 614/14, Termin: 20.04.2016), in dem eine studierte Sprachwissenschaftlerin (Kroatistik/Serbistik sowie germanistische Linguistik) am Fachbereich Sprache, Literatur, Kultur im Institut für Slavistik einer Universität tätig war.
  • LAG München, 31.08.2016 - 8 Sa 118/16

    Künstlerisches Personal

    Andernfalls hätten es die Mitarbeiter einseitig in der Hand, die Zulässigkeit einer Befristung nach § 1 Abs. 1, § 2 Abs. 1 WissZeitVG zu beeinflussen; ob eine Befristung zulässig war oder nicht, würde immer erst im Nachhinein feststehen (LAG Hessen, Urteil vom 28.05.2014 -2 Sa 835/13, BeckRS 2015, 70417).
  • LAG Hamm, 28.01.2015 - 5 Sa 779/14

    Begriff des wissenschaftlichen Personals i.S. von §§ 2 Abs. 1 S. 2, 1 Abs. 1 S. 1

    Die Tätigkeiten mit wissenschaftlichen Bezug überwiegen daher im Arbeitsverhältnis, so dass dahinstehen kann, ob es auch als ausreichend anzusehen ist, wenn diese dem Arbeitsverhältnis jedenfalls das Gepräge geben (so aber Hessisches LAG, Urt. v. 28.05.2014, 2 Sa 835/13, -juris-; Urt. v. 30.04.2014, 2 Sa 1195/13, - juris-; LAG Hamburg, Urt. v. 31.10.2012, 3 Sa 66/12, -juris-) wozu die Kammer tendiert.
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